Sozialmedizin und Beruf
Wenn Schmerz Beruf und Versicherung berührt Chronischer Schmerz hat eine sozialmedizinische Dimension, die viele unvorbereitet trifft: Krankschreibung, Wiedereingliederung, Reha-Anträge, Berufsfähigkeit, GdB-Verfahren. Diese Seite ordnet die wichtigsten Bausteine ein. Sie ersetzt nicht die fachärztliche oder sozialrechtliche Beratung, sondern bereitet auf Gespräche vor. Krankschreibung und Lohnfortzahlung Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Krankschreibung") wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt, wenn die aktuelle Tätigkeit aus medizinischen Gründen nicht ausgeübt werden kann. Bei chronischen Schmerzen ist das oft nicht eine binäre Frage („kann ich oder kann ich nicht"), sondern eine graduelle: wie viel ist machbar, ohne den Verlauf zu verschlechtern. ...